Goldene Bulle

Trierer Exemplar der Goldenen Bulle.
Seite aus einer Handschrift der Goldenen Bulle, die 1400 von König Wenzel in Auftrag gegeben wurde. Links: Der Kaiser in einer blauen Tunika; vom Künstler wurden ihm sechs Kurfürsten beigesellt, da er selbst als König von Böhmen einer der sieben Kurfürsten war. Rechts: Der Kölner Erzbischof als Kurfürst.

Die Goldene Bulle ist ein in Urkundenform verfasstes kaiserliches Gesetzbuch, das von 1356 an das wichtigste der „Grundgesetze“ des Heiligen Römischen Reiches war. Es regelte vor allem die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser durch die Kurfürsten bis zum Ende des Alten Reiches 1806.

Der Name bezieht sich auf die goldgearbeiteten Siegel, die an sechs der sieben Ausfertigungen der Urkunde angehängt waren; er wurde allerdings erst im 15. Jahrhundert gebräuchlich. Karl IV., in dessen Herrschaftszeit das in lateinischer Sprache abgefasste Gesetzeswerk verkündet wurde, nannte sie unser keiserliches rechtbuch.

Die ersten 23 Kapitel sind bekannt als Nürnberger Gesetzbuch und wurden in Nürnberg erarbeitet und am 10. Januar 1356 auf dem Nürnberger Hoftag verkündet. Die Kapitel 24 bis 31 tragen die Bezeichnung Metzer Gesetzbuch und wurden am 25. Dezember 1356 in Metz, auf dem Metzer Hoftag, verkündet.

Die Goldene Bulle ist das wichtigste Verfassungsdokument des mittelalterlichen Reiches. Im Jahr 2013 wurde sie zum Weltdokumentenerbe erklärt, mit den entsprechenden Verpflichtungen für Deutschland und Österreich.


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